Batteriepfand & Entsorgung (BattG)
Batteriepfand nach § 10 BattG
Für Fahrzeugbatterien sind wir als Vertreiber gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein gesetzlich festgelegtes Pfand von 7,50 € inkl. USt. zu erheben, wenn du beim Kauf einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie an uns zurückgibst. Bei uns ist dieses Pfand bereits im Kaufpreis der Batterie enthalten und wird bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie oder Vorlage eines Rückgabenachweises (nicht älter als zwei Wochen) erstattet.
Kostenlose Rücknahme von Altbatterien
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll – du bist gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet. Als Vertreiber nehmen wir Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien führen, unentgeltlich zurück. Du kannst Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle, im Handel vor Ort oder direkt bei uns abgeben bzw. ausreichend frankiert einsenden:
MotorCycle Audio Crew UG (haftungsbeschränkt)
c/o ACR
Nickerner Weg 7
01257 Dresden
crew@motorcycle-audio-crew.eu
⚠️ Wichtig: Fahrzeug-Altbatterien gelten als Gefahrgut und dürfen nicht per Post oder Paketdienst versendet werden. Bitte gib sie persönlich ab oder nutze eine geeignete Sammelstelle.
Batterieabfälle vermeiden & Nutzungsphase verlängern
Die längste Lebensdauer hat eine Batterie, die richtig behandelt wird: nicht tiefentladen, bei längeren Standzeiten regelmäßig nachladen bzw. ein Erhaltungsladegerät nutzen, Pole sauber und fest angeschlossen halten und extreme Hitze oder Kälte möglichst vermeiden. So verlängerst du die Nutzungsphase deiner Batterie und vermeidest unnötigen Batterieabfall.
Wiederverwendung & Aufarbeitung
Bevor eine Batterie entsorgt wird, prüfen wir bzw. unsere Rücknahmepartner, ob sie noch für eine Weiterverwendung, Umnutzung oder fachgerechte Aufarbeitung geeignet ist. Sprich uns gern an, wenn du unsicher bist, ob deine Batterie wirklich das Lebensende erreicht hat.
Sicherheitshinweise, insbesondere für Lithium-Batterien
Beschädigte, tiefentladene oder falsch gelagerte Batterien können in seltenen Fällen Wärme entwickeln oder in Brand geraten – das gilt besonders für Lithium-Batterien (z. B. Lithium-Titanat-Batterien). Altbatterien nicht öffnen, nicht kurzschließen, nicht mechanisch beschädigen und nicht extremer Hitze aussetzen. Bei Beschädigung oder Auffälligkeiten (Aufblähen, ungewöhnlicher Geruch, starke Erwärmung) die Batterie nicht mehr verwenden, sondern umgehend fachgerecht entsorgen bzw. bei uns abgeben.
Lagerung, Transport & Brandschutz
Batterien und Altbatterien kühl, trocken und vor Kurzschluss geschützt lagern (Pole abkleben oder einzeln verpacken) und nicht zusammen mit leicht brennbarem Material aufbewahren. Fahrzeug-Altbatterien gelten wie oben beschrieben als Gefahrgut und dürfen nicht per Post oder Paketdienst versendet werden.
Bedeutung der Batteriesymbole
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet: nicht über den Hausmüll entsorgen. Bei schadstoffhaltigen Batterien steht darunter die chemische Bezeichnung – Pb = Blei, Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber.
Auswirkungen unsachgemäßer Entsorgung
Landen Batterien im Hausmüll oder werden wild entsorgt, können enthaltene Schwermetalle und Elektrolyte Boden und Grundwasser belasten und ein Brand- sowie Verletzungsrisiko darstellen. Die getrennte Rückgabe schützt Umwelt und Gesundheit und ermöglicht zugleich das Recycling wertvoller Rohstoffe.
Diese Seite dient der Information nach der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und dem Batteriegesetz (BattG) und stellt keine Rechtsberatung dar.