Elektro-Altgeräte-Entsorgung (§ 18 ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte (§ 18 Abs. 4 ElektroG)

  1. Getrennte Erfassung: Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in getrennte Sammel-/Rückgabesysteme.
  2. Batterien/Akkus & Lampen vor der Abgabe vom Altgerät trennen, soweit zerstörungsfrei möglich.
  3. Rückgabe: unentgeltlich bei kommunalen Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei rücknahmepflichtigen Vertreibern (ab 400 m² Verkaufs-/bzw. Lager-/Versandfläche für Elektrogeräte).
  4. Datenschutz: Für die Löschung personenbezogener Daten auf Altgeräten ist jeder Endnutzer selbst verantwortlich.
  5. Symbol „durchgestrichene Mülltonne": bedeutet getrennte Erfassung am Lebensende.

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